Verstehen Sie die Produktanforderungen des Kunden, wählen Sie je nach Produkt des Kunden unterschiedliche Technologien aus und legen Sie in den technischen Zeichnungen Vorsichtsmaßnahmen fest, beispielsweise zur Vermeidung von Oberflächenschäden. Nachdem das Produkt fertiggestellt ist, sollten geschweißte oder gebogene Produkte gemäß den in den Zeichnungen geforderten Standards beprobt und geprüft werden. Jeder Standard sollte während der Stichprobenprüfung genehmigt werden. Gemeinsam sollte eine umfassende Prüfung des Erscheinungsbilds durchgeführt werden, und alle nicht konformen Produkte sollten sofort angepasst und erneut überprüft werden. Gemeinsam sollte ein Inspektionsbericht erstellt werden.
CNC-Materialien sollten einer vollständigen Prüfung unterzogen werden, einschließlich der Norm und der Öffnung des Werkstücks. Bei der Massenproduktion müssen alle Teile die Prüfung bestehen, bevor mit der Serienproduktion begonnen werden kann. Für die Oberflächenbehandlung ist eine umfassende Prüfung des Aussehens der fertigen Produkte erforderlich.
Nicht geprüfte Produkte dürfen nicht versendet werden. Den Kunden verstehen. Beim Umgang mit neuen Produkttypen und neuen Aufträgen ist es wichtig, die Produkte des Kunden, seine Anforderungen an Aussehen und Standards sowie den Verwendungszweck der Produkte zu verstehen.
Teile müssen vom Bediener geprüft werden. Bei identischen Produkten müssen die Betreiber diese prüfen. Erst nachdem der Prüfer die Inspektion unterzeichnet hat, kann das Produkt eingelagert werden. Wenn der Betreiber keine Inspektion vornimmt, werden für diese Produktcharge keine Arbeitskosten gezahlt. Oberflächenbehandlung: Führen Sie nach der Oberflächenbehandlung eine umfassende Inspektion des Aussehens des Produkts durch.
Die Konstruktionsabteilung erhält die Zeichnungen und erstellt Prozesszeichnungen (offene Zeichnungen). Die von den Verfahrensingenieuren erstellten Zeichnungen müssen von anderen Verfahrensingenieuren überprüft werden. Nach Prüfung und Genehmigung werden sie zur Baustelle geschickt. Beim Biegen werden die Biegerichtung und die Biegenormen genehmigt. Nach der Zulassung beginnt die erste Massenproduktion. Bei einem Bediener- oder Formenwechsel ist eine vollständige Inspektion von Grund auf erforderlich.
